taz.de -- Amnesty fordert Aufklärung: US-Splitterbombeneinsatz im Jemen
Die USA haben der Menschenrechtsorganisation Amnesty International zufolge Streubomben im Kampf gegen das Terrornetzwerk El Kaida im Jemen eingesetzt. 55 Menschen starben.
LONDON dpa | Amnesty International (AI) hat von den USA Aufklärung über ihre Rolle bei einem verheerenden Angriff mit international geächteter Streumunition im Jemen gefordert. Die Organisation veröffentlichte am Montag in London Bilder von einer eingeschlagenen US-Rakete mit Splitterbomben. Die Aufnahmen sollen nach dem Angriff auf ein Ausbildungslager von El-Kaida-Terroristen in der Provinz Abjan im vergangenen Dezember gemacht worden sein. Dabei starben nach AI-Angaben 41 Einheimische, darunter 21 Kinder und 14 Frauen. Außerdem wurden 14 mutmaßliche El-Kaida-Mitglieder getötet.
Die Menschenrechtsorganisation kritisierte das Vorgehen. "Ein Militärschlag dieser Art gegen mutmaßliche Kämpfer ohne einen Versuch ihrer Festnahme ist zumindest gesetzeswidrig", sagte Amnestys Nahost-Vizechef Philip Luther. "Die Tatsache, dass so viele Opfer Frauen und Kinder waren, verdeutlicht, dass der Angriff tatsächlich extrem unverantwortlich war."
Jemen hat bislang die alleinige Verantwortung für den Vorfall übernommen. Jedoch berichteten US-Medien laut AI-Recherchen kurz nach der Angriff über Informationen von ungenannten Regierungsquellen, dass US-Marschflugkörper auf Befehl von Präsident Barack Obama abgefeuert worden seien. Die Fotos von dem Angriffsort zeigen eine Rakete vom Typ BGM-109 Tomahawk sowie eine Streubombe des Typs BLU 97 A/B. Beide Waffen besitzen laut Amnesty nur die US-Streitkräfte. Die jeminitische Luftwaffe könne diese Waffen nicht abfeuern.
Die Tomahawk-Rakete ist für den Transport von 166 Streubomben konzipiert. Eine Streubombe explodiert in mehr als 200 Stahlsplitter, die im Umkreis von 150 Metern Verletzungen verursachen können. Das internationale Übereinkommen zum Verbot von Streumunition haben 94 Staaten Ende 2008 unterzeichnet. Die USA und Jemen waren nicht dabei. Das Abkommen tritt am 1. August in Kraft.
7 Jun 2010
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