taz.de -- Bodo Ramelow zum Spitzelurteil: "Sollen die doch Merkel überwachen"
Das Bundesverwaltungsgericht erlaubt dem Verfassungsschutz Bodo Ramelow zu überwachen. Mit dem Urteil stehe die gesamte Linkspartei unter Generalverdacht, sagt er.
taz: Herr Ramelow, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat geurteilt, dass Sie weiter vom Verfassungsschutz überwacht werden dürfen. Geht es bei dem Urteil noch um Sie als Person?
Bodo Ramelow: Nein, am Mittwoch wurde ein Urteil über meine Partei gesprochen. Jetzt kann über jedes Mitglied ohne Anlass ein Dossier angelegt werden, egal ob man sich persönlich verfassungsfeindlich geäußert hat. Damit wurden 80.000 Parteimitglieder unter Generalverdacht gestellt - ein enormes Arbeitsbeschaffungsprogramm für den Verfassungsschutz.
Wie wird sich das auf die Linkspartei auswirken?
Menschen, die darüber nachdenken, Mitglied zu werden, überlegen sich das jetzt zweimal. Es wird eine Schere im Kopf einsetzen. In Bayern werden bereits alle, die im öffentlichen Dienst tätig sind, regelmäßig befragt, ob sie Mitglied der Linkspartei sind. Wenn künftig Dossiers vorliegen, werden solche Bewerbungen möglicherweise aussortiert werden. Es entsteht wieder das Klima, aus dem ich gekommen bin und das ich hoffte überwunden zu haben, nämlich das der Berufsverbote in der BRD.
Sie kritisieren einen Generalverdacht gegen Ihre Partei. Gibt es Teilgruppen, bei denen Sie eine Überwachung in Ordnung fänden?
Eine Überwachung durch diesen Verfassungsschutz? Entschuldigung, aber dann sollen die Frau Merkel überwachen. Sie ist es, die gerade verstaatlicht. Einfach die Behauptung, es gäbe jemanden, der über Verstaatlichung redet, kann doch kein Kriterium sein, dass etwas verfassungswidrig ist.
Im Urteil haben die Richter am Mittwochdie Einschätzung vertreten, die Kommunistische Plattform habe erheblichen Einfluss innerhalb der Linkspartei.
Das wurde einfach behauptet, aber in einem Rechtsstaat kann es doch nicht um Behauptungen gehen. Jedenfalls lasse ich mich auf diese Hexenverfolgungslogik nicht ein. Entweder es gibt einen Vorwurf gegen meine konkrete Person, oder man muss gegen meine Partei klagen.
22 Jul 2010
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