taz.de -- Sorgerecht in der Praxis: Die Väter und ihre Pflichten

Das größte Problem in der Praxis des Sorgerechts: Die meisten getrennten Väter zahlen nicht Unterhalt wie sie sollten. Andere wollen sich kümmern, dürfen aber nicht.
Bild: Können künftig mit richterlicher Hilfe zusammenfinden: Vater und Sohn.

BERLIN taz | Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vom Dienstag, mit dem ledige Väter beim Sorgerecht verheirateten Vätern künftig rechtlich gleichgestellt werden, wird weitgehend positiv beurteilt.

Das gemeinsame Sorgerecht sollte selbstverständlich sein, wenn dies dem Kindeswohl entspreche, sagt Katja Dörner, familienpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion. Das ist eine gute Nachricht für Väter, beurteilte Rainer Sonnenberger vom Verein "Väteraufbruch für Kinder" das Urteil.

Das Urteil sei ausgewogen und enthalte keinen Automatismus, kommentierte Edith Schwab, Fachanwältin für Familienrecht und Vorsitzende des Verbandes alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV): "Es ist gut, dass das Sorgerecht nach der Geburt zunächst der Mutter übertragen wird. Und später, wenn es um die gemeinsame Sorge geht, hat der Vater nun das Recht, diese einzuklagen, wenn sich die Mutter dagegen sperrt." Im Alltag ist der Umgang mit der Sorge nämlich nicht immer so klar und eindeutig - vor allem wenn es um die Definition von Rechten und die Erfüllung von Pflichten geht.

Es gibt Eltern, die sich einig sind beim Sorgerecht, wenn sie sich trennen (egal, ob sie zum Zeitpunkt der Trennung nun verheiratet waren oder nicht). Sie organisieren die gemeinsame Sorge und die gemeinsamen Pflichten nach Absprache und im Sinne des Kindeswohls - unabhängig von der Gesetzeslage.

Es gibt aber auch viele strittige Fälle: Väter und in wenigen Fällen auch Mütter, die keine Sorge walten lassen. 90 Prozent der insgesamt 1,6 Millionen Alleinerziehenden in Deutschland sind Frauen. 60 Prozent der getrennten Väter zahlen keinen, unregelmäßig oder zu wenig Unterhalt. "Alleinerziehende Mütter mit solchen Problemen müssen geschützt werden. Ihnen würde zusätzlicher und unnötiger Stress zugemutet, müssten sie im Falle des automatischen Sorgerechts vor Gericht die alleinige Sorge erst wieder einklagen", sagte Edith Schwab der taz. Inzwischen seien aus den Gerichten Fälle bekannt, bei denen das zugesprochene gemeinsame Sorgerecht wieder rückgängig gemacht wurde, weil der Vater seinen Pflichten nicht nachkam.

Und dann gibt es Väter, die sich kümmern wollen, es aber nicht dürfen, weil die Frauen es nicht zulassen. Studien zufolge verlieren viele Väter etwa ein Jahr nach der Trennung den Kontakt zu ihren Kindern. Das hat vielfach damit zu tun, dass die Mütter den Umgang zwischen Vätern und Kindern auf das gesetzlich vorgeschriebene Minimum beschränken.

Die Folge: Betroffene Väter geben im Kampf gegen die Mutter irgendwann auf. Manche Väter ziehen sich dann auf die Rolle des "Zahlvaters" zurück, andere stellen die Unterhaltszahlungen einfach ein. Die Mütter haben dann einen Grund mehr, das Sorgerecht zu verweigern. Ein Teufelskreis, in dem die eigentlichen Leidtragenden die Kinder sind. "Wir würden uns wünschen, dass der Gesetzgeber Kriterien schafft, die eindeutige Voraussetzungen für die Klagemöglichkeit von Vätern definieren", sagt Edith Schwab vom VAMV.

3 Aug 2010

AUTOREN

Simone Schmollack

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