taz.de -- Reproduktion in Grossbritannien: Bezahlte Eizellen
Wieviel ist ein Leben wert? In Grossbritannien gibt es zu wenige Eizell- und Samenspender. Nun wird geprüft, ob das die finanzielle Entschädigung dafür erhöht werden kann.
In Großbritannien wird derzeit darüber gestritten, ob Eizellspenderinnen und Samenspender mehr Geld für ihre Bemühungen bekommen sollen. Mitte Januar eröffnete dazu die für künstliche Befruchtung und Embryonenforschung zuständige Behörde, die Human Fertilisation and Embryology Authority (HFEA), ein öffentliches Konsultationsverfahren. Bis 8. April können Betroffene oder auch nur Interessierte ihre Meinung dazu bei der HFEA vorbringen. Die Behörde will dann bis Mitte Juli eine Entscheidung treffen.
Die HFEA sieht in der besseren Bezahlung eine Möglichkeit, dem Mangel an Eizellen und Spermien in Großbritannien entgegenzuwirken. Besonders Kinderwunschpaare, die auf eine Eizellspende für eine künstliche Befruchtung angewiesen sind, müssen zum Teil mehrere Monate warten.
Ein Grund dafür ist, so sieht es zumindest die HFEA, eine EU-Regelung, die den gewerblichen Handel mit Eizellen oder Spermien verbietet. Reproduktionskliniken oder Forschungseinrichtungen dürfen lediglich eine Aufwandsentschädigung zahlen. Diese Regelung wird jedoch in der EU unterschiedlich ausgelegt. In Dänemark gibt es für eine Spermienspende 50 bis 150 Euro. In Spanien erhalten Samenspender laut HFEA 45 Euro, Eizellspenderinnen hingegen können dort sogar bis zu 900 Euro erhalten. In Großbritannien gibt es für die Eizellspende lediglich ein Drittel davon, 300 Euro. Diesen Betrag kann man in Deutschland schon als Samenspender erhalten. Eine Eizellspende für eine künstliche Befruchtung hingegen ist hierzulande nicht erlaubt.
In ihrem Aufruf zur öffentlichen Konsultation hat die HFEA noch weitere Probleme angeführt, die eventuell neu geregelt werden sollen. So nutzen einige britische Reproduktionskliniken die Möglichkeit, mit Kinderwunscheltern, die nicht auf fremde Keimzellen angewiesen sind, ein Kompensationsgeschäfte abzuschließen. Wenn sie ihre überzähligen Eizellen als "Spende" für andere Paare zur Verfügung stellen, müssen sie die eigene In-vitro-Fertilisation nur zum Teil bezahlen.
Kritisiert wird schon seit längerem, dass bei diesen Kompensationsgeschäften oftmals die Grenze zur nicht erlaubten Bezahlung überschritten werde. Eine Kontrolle ist jedoch schwierig. Die HFEA will auch hier eine Lösung finden. Sollte jedoch die Bezahlung für die Fortpflanzungszellen erlaubt werden, ist dieser Punkt auch so vom Tisch.
Erörtert werden soll unter anderem auch, ob die Begrenzung bei der Nutzung der Eizell- beziehungsweise der Samenspende weiter gefasst werden sollte. Derzeit dürfen in Großbritannien die Keimbahnzellen einer Spenderin oder eines Spenders bei maximal zehn Familien eingesetzt werden. Damit soll die Wahrscheinlichkeit reduziert werden, dass zwei Nachkommen eines Spenders zufällig eine Beziehung eingehen.
Nicht auf dem Prüfstand steht die seit 2005 gültige Vorschrift, dass Kinder spätestens mit Erreichen der Volljährigkeit das Recht haben, die Identität ihrer genetischen Eltern zu erfahren. Ein Samenspender oder eine Eizellspenderin muss also immer damit rechnen, dass nach 18 Jahren plötzlich ein oder auch mehrere der eigenen Nachkommen an der Tür klingeln. Vor allem nach der Einführung dieser Regelung ging in Großbritannien die Spendenbereitschaft drastisch zurück.
4 Feb 2011
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