taz.de -- Datenweitergabe an Behörden erlaubt: Twitterleaks
Ein US-Gericht erlaubt die Weitergabe von Daten prominenter Twitter-User an die Behörden. Im Rahmen einer Anklage gegen Wikileaks-Chef Julian Assange.
Das US-Justizministerium ist seinem Ziel näher gekommen, auf interne Daten des Internetkommunikationsdienstes Twitter Zugriff zu erhalten. Daten, die man offenbar im Rahmen einer möglichen Anklage gegen WikiLeaks-Chef Julian Assange verwenden möchte. Ein Gericht in Virginia wies am Freitag einen Antrag von Twitter-Usern ab, die sich gegen eine Weitergabe ihrer Daten gewandt hatten.
Mitte Dezember letzten Jahres hatte dieses Gericht eine Anordnung ("Subpoena") gegen Twitter erlassen, von fünf Benutzern dieses Dienstes die User- und Nick-Names, Telefonnummern, E-Mail- und Wohnsitzadressen, Bankdaten sowie alle Aufzeichnungen über den Zugriff auf diese Accounts bis zurück zum 1. November 2009 herauszugeben.
Die fraglichen Accounts gehören Julian Assange, dem als Whistleblower verdächtigen US-Armeeangehörigen Bradley Manning, den beiden Internetsicherheitsexperten und zeitweiligen Wikileaks-Mitarbeitern Jacob Applebaum und Rop Gonggrijp sowie der ehemaligen Wikileakssprecherin und isländischen Parlamentsabgeordneten Birgitta Jónsdóttir.
Nur weil Twitter diese Anordnung nicht akzeptierte, erfuhren diese überhaupt von dem eigentlich geheimen Verfahren und konnten sich gegen die "Subpoena" wehren. Applebaum, Gonggrijp und Jónsdóttir begründeten ihre Beschwerde gegen die Anordnung mit ihrem ansonsten verletzten Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Die zuständige Richterin verneint dies nun: Das Justizministerium wolle nur den Zugang zu technischen Daten, nicht zum eigentlichen Inhalt der Twitter-Kommunikation haben. Im Übrigen hätten die User durch ihre Teilnahme an diesem Kommunikationsdienst die fraglichen persönlichen Daten freiwillig offenbart und damit einen Verzicht auf diesen Teil ihrer Privatsphäre in Kauf genommen.
Die Anwälte der Bürgerrechtsinitiativen Electronic Frontier Foundation und American Civil Liberties Union, von denen sich Applebaum, Gonggrijp und Jónsdóttir vertreten ließen, kritisieren diese Argumentation. Man räume damit der US-Administration prinzipiell das Recht ein, massenweise Informationen über die private Internetkommunikation zu erhalten. Sie kündigten an, Berufung gegen die Entscheidung einlegen zu wollen. "Bleibt das Urteil bestehen, könnten solche Internet-Kommunikationsdienste einen USA-Standort für ihre Zentralen oder Server eigentlich nicht mehr rechtfertigen", meint Jónsdóttir.
Bezüglich ihrer Person lehnte das Gericht im Übrigen auch einen möglichen Verstoß gegen ihre parlamentarische Immunität als Althing-Abgeordnete durch das Ermittlungsverfahren Washingtons ab: Die fraglichen Twitterdaten würden ihre Rolle als Parlamentarierin nicht tangieren. Und das Gericht wies auch einen weiteren Antrag der Anwälte ab: Die hatten Auskunft begehrt, ob das Gericht dem Justizministerium Zugriff auf die Daten anderer Internetdienste wie Facebook, Google-Mail oder Skype, gewährt habe. Mögliche "Subpoenas" also, über die deren User überhaupt nicht informiert worden seien. "Die Antragsteller haben kein Recht auf Einsicht in diese vertraulichen Dokumente", teilt das Gericht mit.
14 Mar 2011
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