taz.de -- Geldstrafe gegen Google: 100.000 Euro wegen Street View

Es geht doch! Zumindest in Frankreich. Dort hat die Datenschutzbehörde eine Geldstrafe gegen Google verhängt – wegen illegaler Datensammlungen.
Bild: Street-View-Auto, hier allerdings nicht in Frankreich, sondern in Großbritannien (Bristol).

PARIS dapd | Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat dem US-Unternehmen Google am Montag eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro auferlegt. CNIL wirft dem Suchmaschinenanbieter vor, bei Aufnahmen für den umstrittenen Dienst Street View auch unerlaubt private Daten erfasst zu haben.

Zwischen 2007 und 2010 waren mit Kameras ausgestattete Autos des Unternehmens nahezu alle Straßen in größeren Städten des Landes abgefahren. Über Drahtlose WLAN-Netze sollen dabei auch E-Mails, Online-Banking-Daten und Browserverläufe gesammelt worden sein.

Die Geldstrafe ist die erste gegen Google im Zusammenhang mit der Datensammlung für den Street-View-Dienst. Insgesamt haben sich mehr als 30 Länder über das Sammeln von Daten für den Google-Dienst beschwert, der es Nutzern ermöglicht, Panorama-Ansichten von Straßen in Dutzenden Ländern zu betrachten. Neben Frankreich denken mindestens zwei weitere europäische Länder über Strafgelder gegen Google nach.

Google hat sich für das Sammeln privater Daten entschuldigt und angekündigt, sie zu löschen. Das Unternehmen bedauere sehr, dass irrtümlicherweise unverschlüsselte WLAN-Netzte angezapft worden seien, sagte der Google-Datenschutzbeauftragte Peter Fleischer in einer Mitteilung. "Als wir festgestellt hatten, was passiert war, hatten wir sofort die Erfassung der WLAN-Daten durch unsere Autos gestoppt und die Behörden umgehend informiert", sagte Fleischer.

Die französische Datenschutzbehörde widersprach dieser Darstellung. "Sie waren nicht immer bereit, mit uns zu kooperieren und haben uns nicht immer die Informationen gegeben, die wir haben wollten", sagte CNIL-Chef Yann Padova. Das Vorgehen des Unternehmens sei nicht zu jedem Zeitpunkt transparent gewesen.

Google hat zwei Monate Zeit, Berufung gegen die Strafzahlung einzulegen. Ob man von dieser Möglichkeit Gebrauch machen werde, sei noch unklar, sagte ein Unternehmenssprecher.

22 Mar 2011

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Schwerpunkt Überwachung
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