taz.de -- Verfassungsgericht soll prüfen: Grüne wollen Finanzkrise aufarbeiten

Die Regierung soll über die Bankenaufsicht informieren, fordern Grüne vor dem Verfassungsgericht. Geprüft werden soll, ob die Aufsicht das Desaster hätte verhindern können.
Bild: Die Grünen glauben, dass die Bundesregierung bewusst die Aufarbeitung der Finanzkrise erschwert.

BERLIN taz | Die Bundesregierung verhindere die Aufarbeitung der Finanzkrise, beklagen die Grünen. "Weil die Regierung Auskünfte auf unsere Fragen verweigert, ist die parlamentarische Kontrolle nicht gewährleistet", sagte Gerhard Schick, finanzpolitischer Sprecher der Grünen, am Dienstag.

Bezüglich der gescheiterten Sächsischen Landesbank und anderer Finanzinstitute könne das Parlament deshalb nicht beurteilen, ob die staatliche Bankenaufsicht Fehler gemacht habe, sagte der Finanzexperte weiter. Um die Informationen von der Regierung doch noch zu erhalten, reichen die Grünen nun mit Hilfe des Juristen Christoph Möllers von der Humboldt-Universität Berlin eine Organklage beim Bundesverfassungsgericht ein. Zusätzlich wollen die Grünen die Offenlegung der Verträge zum umstrittenen Bahnprojekt Stuttgart 21 erzwingen.

Die ehemalige Sächsische Landesbank war 2007 an den Rand des Bankrotts geraten, weil sich ihre Ableger in Irland verspekuliert hatten. Landesbanken und das Land Sachsen sprangen mit Milliarden Euro öffentlicher Hilfe ein. Schließlich wurde die Sachsen LB von der Landesbank Baden-Württemberg übernommen und aufgelöst.

Die Grünen interessiert nun, ob die deutsche Bankenaufsicht ihre Kontrollbefugnisse gegenüber der Sachsen-LB wahrgenommen hat. Und ob sie das Desaster nicht möglicherweise hätte verhindern können. In mehreren parlamentarischen Anfragen baten die Grünen die Bundesregierung deshalb um Informationen, an welchen Sitzungen der Landesbank Bankenaufseher teilgenommen hatten.

Diese Auskünfte gab die Regierung zunächst nur spärlich. Auf mehrmaliges Nachfragen lieferte das Bundesfinanzministerium zwar konkretere Informationen - allerdings unter Geheimhaltung. Die Berichte lagen in der sogenannten Geheimschutzstelle des Bundestages aus, in der nur Abgeordnete und registrierte Mitarbeiter die Papiere einsehen können. Die Folge: Schick und andere Experten können die Angaben nicht in der öffentlichen Auseinandersetzung verwenden.

Diese Antwortpraxis der Regierung hebele die Informations- und Kontrollrechte des Bundestages aus, argumentieren die Grünen und Jurist Möllers. Wenn wichtige Informationen nicht öffentlich seien, habe das Parlament etwa keine Chance, die Bankenaufsicht zu verbessern.

Möllers und die Grünen rechnen damit, dass das Verfassungsgericht über die Klage noch in dieser Legislaturperiode entscheidet.

22 Mar 2011

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Hannes Koch

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