taz.de -- Kommentar Pfefferspray-Einsatz: Keine Nahkampfwaffe

Wer Studenten angreift, die friedlich ein paar Zelte auf dem Rathausmarkt aufbauen, begeht eine Körperverletzung im Amt - selbst wenn das Gebiet zur Bannmeile erklärt wurde. Das ist ein Fall für den Staatsanwalt.
Bild: Im Februar 2009 wurde in Berlin gegen den 12. Europäischen Polizeikongress demonstriert.

Seit Anfang 2000 setzt die Hamburger Polizei Pfefferspray ein. Inzwischen sind Tausende dieser Reizgassprühgeräte (RSG) verschiedener Typen angeschafft worden. Sie sollen im normalen Polizeivollzugsdienst die Beamten in schwierigen Situationen in die Lage versetzen, unmittelbaren Zwang bei der Amtstätigkeit auszuüben, ohne sich handfest prügeln oder die Schusswaffe einsetzen zu müssen. Pfefferspray sollte ein milderes Mittel als die Pistole sein, um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung zu tragen - also eine Defensivwaffe.

Deshalb sollen Reizgassprühgeräte vor allem aus der Distanz eingesetzt werden - ihr Strahl reicht zweieinhalb bis vier Meter weit. Doch was in den letzten Monaten gerade bei den so genannten "geschlossen Einheiten" zu beobachten ist, zeigt eine ganz andere Tendenz. Da scheinen ganze Einheiten und einzelne Beamte eine neue Nahkampfwaffe entdeckt zu haben.

Ohne jegliche Hemmungen wird aus kürzester Distanz Demonstranten Pfefferspray direkt ins Gesicht gesprüht, nur weil einige Polizisten meinen, harmlose Demonstranten als "Störer" einstufen zu müssen. Wer Studenten angreift, die friedlich ein paar Zelte auf dem Rathausmarkt aufbauen, begeht eine Körperverletzung im Amt - selbst wenn das Gebiet zur Bannmeile erklärt wurde. Das ist ein Fall für den Staatsanwalt.

24 Jun 2011

AUTOREN

Kai von Appen

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