taz.de -- Reaktion auf Honig-Urteil: Aigner begrüßt Richterspruch
Ministerin Ilse Aigner (CSU) begrüßt das EuGH-Urteil und sieht weitreichende Folgen für den Umgang mit Gentechnik. Vorgaben für den Handel sollen schnell umgesetzt werden.
BERLIN afp/dpa | Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu gentechnisch veränderten Pollen im Honig begrüßt. Mit dem Grundsatzurteil werde Klarheit für die Verbraucher geschaffen, die zurecht Transparenz bei den Produkten wollten, die sie einkauften, erklärte Aigner am Mittwoch in Berlin.
Die Bundesregierung werde sich bei der EU weiter mit Nachdruck für eine Kennzeichnung von Lebensmitteln einsetzen, die auf irgendeiner Herstellungsstufe mit Gentechnik in Berührung gekommen seien.
Nach dem Richterspruch des Europäischen Gerichtshofs müssen Lebensmittel, die auch nur geringste Rückstände wie Pollen von Genpflanzen enthalten, vorher geprüft und zugelassen werden. Sonst dürfe die Ware nicht in den Handel gelangen, urteilte der EuGH am Dienstag.
Dies sei unabhängig von der Menge an Gen-Spuren in dem Produkt. Im konkreten Fall ging es um Honig aus Bayern, der Pollen des gentechnisch verränderten Maises vom Typ MON 810 enthielt.
Weitreichende Folgen
Nach der Beschränkung des Verkaufs von Gen-Honig sieht Ministerin Aigner grundsätzliche Folgen für den Umgang mit Gentechnik in Deutschland und der EU. "Ich denke, die Folgen dieses Urteils sind weitreichend", sagte sie am Mittwoch in Berlin. Man müsse nun die Frage der Sicherheitsabstände zwischen gentechnisch veränderten Pflanzen und Pflanzen aus konventionellem oder ökologischen Anbau auf den Prüfstand stellen.
"Wir werden den Richterspruch sorgfältig prüfen – besonders die Frage, wie die Vorgaben für den Handel mit Honig möglichst schnell umgesetzt werden können." Hierzu werde es eine Telefonkonferenz mit den Verbraucherministerien der Länder geben.
Das Urteil des EuGH habe Auswirkungen für ganz Europa. "Deswegen werde ich – parallel zu den Beratungen mit den Bundesländern – die Europäische Kommission bitten, einen Vorschlag für ein einheitliches Vorgehen in den 27 EU-Mitgliedstaaten vorzulegen", betonte die Ministerin.
7 Sep 2011
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