taz.de -- Kommentar Kinderschutzgesetz: Kleinliche Schacherei

Das Kinderschutzgesetz kann Experten in Familien schicken, die das Schlimmste verhindern. Das sollte einer reichen Gesellschaft wie der unseren etwas wert sein.

Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hat einfach kein glückliches Händchen. Alles, was sie anpackt, scheint auf die eine oder andere Weise zu misslingen: Familienpflegezeit, Elterngeld, Quote.

Und jetzt droht auch noch das Kinderschutzgesetz zu scheitern - am Widerstand des Bundesrats. Die Länderkammer will kein Vorhaben unterstützen, das ein gesamtgesellschaftliches Thema finanziell zur Ländersache macht.

Dabei ist ein Gesetz, das die Wehrlosesten in unserer Gesellschaft umfassend schützt, längst überfällig. Jedes Mal, wenn Fälle wie der von Dominik, Kevin und Lea-Sophie, die bei ihrem Tod mit fünf Jahren nur noch sieben Kilo wog, durch die Medien wandern, schreien alle auf: Das darf nie wieder passieren.

Nun wird auch das beste Gesetz der Welt nicht verhindern können, dass es immer wieder Kindesmisshandlungen und sexuellem Missbrauch gibt. Aber es kann genau festlegen, wann und wie Jugendämter, Kinderärzte, Hebammen und BetreuerInnen in Kindereinrichtungen reagieren sollen, wenn sie misshandelte und missbrauchte Kinder entdecken. Es kann Experten in Familien schicken, die das Schlimmste verhindern. Es kann Eltern und ErzieherInnen noch besser aufklären.

Das sollte jeder Gesellschaft etwas wert sein, vor allem aber einer solch reichen wie der unseren. Beim Kinderschutzgesetz geht es für den Bund um insgesamt 120 Millionen Euro für die kommenden vier Jahre. Danach will er nichts mehr zahlen. Auf die Länder sollen in dieser Zeit jedes Jahr 25 Millionen Euro Mehrkosten zukommen. Und später, wenn der Bund ausgestiegen ist, sollen es jährlich 64 Millionen Euro sein.

Kristina Schröder wirbt um Verständnis für ihre Situation: Sie habe die 120 Millionen Euro für die Familienhebammen selbst mühsam zusammenbringen müssen. Zum Vergleich: Der deutsche Haftungsrahmen beim europäischen Rettungsschirm beträgt 211 Milliarden Euro.

26 Oct 2011

AUTOREN

Simone Schmollack

ARTIKEL ZUM THEMA

Kindergesetze in der Länderkammer: Schröder scheitert im Bundesrat

Das Kinderschutzgesetz kommt im Bundesrat nicht durch und muss in den Vermittlungsausschuss. Das Betreuungsgeld soll abgelehnt werden und erntet weitere Kritik.

Neues Gesetz von Kristina Schröder: Krach um Kinderschutz

Bund und Länder streiten sich, ob Kinderschutz von den Kassen bezahlt werden darf. Das entsprechende Gesetz könnte nun im Bundesrat scheitern.

Überwachungshandy für den Nachwuchs: Das gläserne Kind

Dank "Geofencing" können Eltern jederzeit sehen, wo sich ihre Kinder aufhalten. Doch die Technik dient vor allem der Beruhigung der Eltern - und schadet Kindern.

Kinderschutzgesetz gegen Verwahrlosung: Feilschen um "frühe Hilfe"

Um Verwahrlosung zu verhindern, will der Bund bis 2016 für Familienhebammen 120 Millionen Euro ausgeben. Weil danach die Länder zahlen sollen, stellen die sich quer.