taz.de -- Kommentar Dresdner Nazi-Blockade: Rechtsstaat auf Bewährung
Weder Neonazis noch Gegendemonstranten waren in Dresden 2011 die größte Gefahr für die Grundrechte - sondern die Behörden. Nun müssen die Bürger diese selbst verteidigen.
Selten war das Urteil so deutlich und die Strafe so gering: Nicht die Neonazis, auch nicht die Gegendemonstranten, so sagt es das Grundrechtekomitee, sondern die sächsischen Behörden waren rund um die Dresdner Nazidemonstrationen im Februar 2011 die größte Gefahr für die Gültigkeit von Grundrechten in Sachsen.
Das Tragische daran ist, dass dieser zutreffenden Analyse juristisch nichts folgt. Denn es sind ja gerade die Staatsanwälte und Gerichte, die in Dresden die Beschneidung von Grundrechten an vorderster Front vorangetrieben haben. Bei den nun anstehenden Demonstrationen am 13. Februar geht es daher längst nicht mehr nur um Neonazis. In Dresden sind die Bürger gefragt, ihre eigenen Grundrechte zu verteidigen.
Der Schaden, den die sächsische Landesregierung, Gerichte, Polizei und Staatsanwaltschaft ihrem Bundesland bislang zugefügt haben, ist enorm. Eine demonstrationsfreie Zone wollten die Staatsvertreter 2011 ausrufen; mit verwegenen Rechtskonstrukten und breit angelegten Überwachungsmaßnahmen haben sie Demonstranten belangt. Das wirkte nicht nur einschüchternd, sondern auch abschreckend.
Heute ist festzustellen, dass die Behörden an einigen Stellen gelernt haben. Auf ihre Eskalationsstrategie, die halbe Stadt effektiv nur für Neonazis zu reservieren, wollen sie künftig verzichten. Auch rufen inzwischen viele CDU-Politiker zu friedlichen Protesten auf - ein Fortschritt. Doch kurz vor den kommenden Demonstrationen wird auch das Säbelrasseln wieder lauter: Die Polizei hat angekündigt, hart gegen Blockierer vorgehen zu wollen. Und der Justizminister will nicht ausschließen, dass es erneut zur Überwachung von Handys kommt.
Das zeigt deutlich: Den Angeklagten auf der sächsischen Regierungsbank fehlt die Sensibilität und das Reuegefühl, die Rückfallgefahr ist groß. Am 13. Februar steht der sächsische Rechtsstaat unter Bewährung. Er sollte gut überwacht werden.
2 Feb 2012
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