taz.de -- Korruptionsverfahren gegen Glaeseker: Expräsident Wulff soll aussagen
Hat sich der ehemalige Sprecher des Bundespräsidenten bestechen lassen? Um den Verdacht zu klären, will die Staatsanwaltschaft nun auch Expräsident Wulff als Zeuge laden.
HANNOVER dpa | Ex-Bundespräsident Christian Wulff soll im Korruptionsverfahren gegen seinen ehemaligen Sprecher Olaf Glaeseker als Zeuge aussagen. Zur Vorbereitung sei die Aussagegenehmigung der Landesregierung angefragt und eingeholt worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Hannover, Hans-Jürgen Lendeckel, am Freitag.
Darüber hatte zuvor die Bild-Zeitung berichtet. Die Staatsanwaltschaft rechnet damit, im Spätsommer oder Herbst „belastbare Ergebnisse“ zu dem Ermittlungsverfahren gegen Glaeseker vorlegen zu können.
Der niedersächsische Regierungssprecher Franz-Rainer Enste sagte, die Aussagegenehmigung für die Vernehmung von Wulff sei in der Kabinettssitzung am 12. Juni erteilt worden.
Hintergrund ist, dass Mitglieder der Landesregierung der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, selbst wenn sie ausgeschieden sind. Die Aussagegenehmigung dürfe nach dem niedersächsischen Ministergesetz aber nur verweigert werden, wenn das Wohl des Bundes oder eines Bundeslandes gefährdet sei, erklärte der Regierungssprecher. „Dafür gab es in diesem Fall keine Anhaltspunkte.“
Die Behörde ermittelt im Zusammenhang mit dem Lobby-Treffen „Nord-Süd-Dialog“ wegen des Verdachts der Bestechlichkeit gegen Glaeseker, der damals der Regierungssprecher von Ministerpräsident Wulff war. Ermittelt wird auch gegen den Party-Veranstalter Manfred Schmidt. Im Dezember entband Wulff Glaeseker von seinen Aufgaben, im Februar erklärte er seinen Rücktritt als Bundespräsident.
Seitdem ermittelt die Staatsanwaltschaft Hannover auch gegen Wulff wegen eines Sylt-Urlaubs mit dem Filmproduzenten David Groenewold. Es geht um den Verdacht der Vorteilsnahme. Auch in dem Ermittlungsverfahren gegen Wulff und Groenewold will die Staatsanwaltschaft spätestens im Herbst „belastbare Ergebnisse“ vorlegen.
22 Jun 2012
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