taz.de -- Rettungsschirm und Fiskalpakt: Karlsruhe verhandelt am 10. Juli
Das Bundesverfassungsgericht prüft Eilanträge gegen Eurorettungsschirm und Fiskalpakt. Eine einstweilige Anordnung könnte die Verträge monatelang verzögern.
FREIBURG taz | Karlsruhe beeilt sich. Schon am 10. Juli, also am Dienstag kommender Woche, wird das Bundesverfassungsgericht mündlich über eingelegte Rechtsmittel gegen den ESM-Vertrag und den Fiskalpakt verhandeln. Dabei soll es aber nur um die Eilanträge gegen die gerade im Bundestag beschlossenen Maßnahmen zur Eurorettung gehen, nicht um die Klagen an sich.
Im Rahmen des Eilverfahrens müssen die Richter entscheiden, wie lange Bundespräsident Joachim Gauck mit der Unterzeichnung der Verträge warten muss. Bisher hat Gauck nur zugesagt, dass er das Eilverfahren abwarten wird. Wenn Karlsruhe eine einstweilige Anordnung erlässt, muss er aber bis zum Urteil in der Hauptsache untätig bleiben. Dies könnte einige Monate länger dauern.
Im Eilverfahren müssen die Richter eine sogenannte Folgeabwägung durchführen: Wäre es schlimmer, wenn die Unterzeichnung gestoppt wird, obwohl die Verträge nicht gegen das Grundgesetz verstoßen? Oder wiegen die Nachteile schwerer, wenn die Verträge unterzeichnet werden, obwohl sie sich am Ende als verfassungswidrig herausstellen?
Bei dieser Abwägung können auch politische und wirtschaftliche Aspekte eine Rolle spielen. Bei möglichen außen- und europapolitischen Folgen übernimmt das Gericht aber traditionell die Einschätzung der Bundesregierung.
Kein gutes Omen für die Kläger
Auch über die Erfolgsaussichten der Klagen kann am 10. Juli bereits gesprochen werden. Denn wenn diese „offensichtlich unzulässig oder unbegründet“ sind, kommt eine einstweilige Anordnung erst gar nicht in Betracht. Insofern ist die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung für die Kläger nicht unbedingt ein gutes Omen.
Bisher sind fünf Kläger zur Verhandlung geladen: die Bundestagsfraktion der Linken, der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler, der Verein „Mehr Demokratie“, die Professorengruppe um Karl-Albrecht Schachtschneider sowie ein unbekannter Bürger. Eine Entscheidung wird am 10. Juli noch nicht fallen, aber wohl noch in diesem Monat.
2 Jul 2012
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