taz.de -- Streit der Woche: Hartz IV für Asylbewerber?

Flüchtlinge erhalten derzeit 40 Prozent weniger Geld als Hartz-IV-Empfänger. In der nächsten Woche urteilt darüber das Bundesverfassungsgericht.
Bild: Nur 40 Euro und 90 Cent im Monat erhält ein Flüchtling auf jeden Fall bar.

Ein erwachsener Hartz-IV-Empfänger bekommt 374 Euro im Monat. Ein Flüchtling erhält nur 224,97 Euro. Davon können bis zu 184,07 Euro in Form von Gutscheinen oder Sachleistungen erbracht werden. Nur 40 Euro und 90 Cent im Monat erhält der Flüchtling auf jeden Fall bar.

Auch in anderen Bereichen sind Flüchtlinge benachteiligt. Sie dürfen zum Beispiel in vielen Bundesländern ihren Landkreis nicht verlassen, Ausnahmegenehmigungen werden nur restriktiv erteilt. Sie dürfen sich auch nicht einfach so eine eigene Wohnung suchen. [1][Im Februar berichtete die taz] etwa über die achtjährige Mariam Blal, die seit ihrer Geburt mit ihrer Mutter in einem 18 Quadratmeter großen Zimmer in einem Flüchtlingsheim lebt.

Die aktuelle Regelung wurde 1993 eingeführt, um die Zahl der Asylbewerber zu senken. Mit Erfolg: Während im Jahr 1992 noch 438.191 Menschen einen Asylantrag in Deutschland stellten, waren es im Jahr 2010 nur noch 41.332 - die Zahl der Anträge ist also um mehr als 90 Prozent zurückgegangen. Seit 1993 wurden die Zahlungen an die Asylbewerber nicht erhöht, obwohl seither durch die Inflation alles um 30 Prozent teurer geworden ist.

Grüne und Linke fordern, Asylbewerber mit Hartz-IV-Empfängern gleichzustellen. Vor zwei Wochen lehnten CDU, FDP und SPD dies im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales ab (siehe [2][Ausschussbericht als PDF]). Der Ausschuss hatte vorher Sachverständige angehört. Bei dieser Anhörung hatte auch die Bundesregierung durch einen Vertreter des zuständigen Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge begründet, warum sie die Forderung ablehnt (siehe [3][Stellungnahme des Bundesamtes für den Ausschuss] als PDF, Seite 16-18):

- Mehr Asylanträge: "Der Leistungsbezug und auch die Form, in der die Leistungen gewährt werden - bar oder unbar - hat unbestreitbar Einfluss auf die Wahl des Ziellandes von Asylbewerbern und war wesentlicher Grund für das Inkraftsetzen des Asylbewerberleistungsgesetzes in der geltenden Form. (...) Schon die nach dem Gesetzentwurf vorgesehenen höheren finanziellen Leistungen könnten daher als Pull-Faktor die Zugangszahlen insbesondere bei der irregulären Einreise weiter erhöhen".

- Teuer: Zahlt man den Asylbewerbern mehr Geld, würde das zu einer "Erhöhung der Kosten" führen.

- Erschwerte Steuerung: Asylbewerber haben zunächst Arbeitsverbot in Deutschland, Hartz-IV-Empfänger nicht. Wenn man beide gleichstellt, müsste man das Arbeitsverbot für Asylbewerber aufheben. Doch "damit würde zusätzlich der Weg in den Arbeitsmarkt auch außerhalb des hierfür vorgesehenen regulären Verfahrens geebnet. (...) Die Steuerung der Arbeitsmarktzuwanderung würde dies wesentlich erschweren."

- Verletzung des Abstandsgebotes: Es kann ja wohl nicht sein, dass ausländische Flüchtlinge ab dem ersten Tag ihrer Einreise genauso viel Geld bekommen wie gebürtige Deutsche, die hier jahrelang Steuern gezahlt haben: "Die politische Akzeptanz dürfte bei Inländern generell ohnehin eher gering ausfallen, wenn langjährige Erwerbstätige und Steuerzahler dem gleichen Leistungsniveau unterworfen würden, wie Personen, die gerade erst eingereist sind (...); die Verletzung des Abstandsgebotes erscheint hier doch sehr deutlich."

Während im Bundestag eine große Koalition aus CDU, SPD und FDP die Gleichstellung von Flüchtlingen mit Hartz-IV-Empfängern verhindert, setzen die Flüchtlinge nun ihre Hoffnungen auf das Bundesverfassungsgericht. Das [4][entscheidet am Mittwoch nächster Woche] über die Klagen von zwei Asylbewerbern.

Was meinen Sie: Sollten Asylbewerber Hartz IV bekommen?

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10 Jul 2012

LINKS

[1] /!87377/
[2] http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/101/1710198.pdf
[3] http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a11/anhoerungen/Archiv/Asylbewerberleistungsgesetz/17_11_376neu.pdf
[4] http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg12-035.html
[5] /streit@taz.de
[6] http://https//taz.de/zeitung/e-paper/e-kiosk/
[7] http://bit.ly/J0hreP

AUTOREN

Sebastian Heiser
Sebastian Heiser

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Sozialgericht

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