taz.de -- Todesstrafe in den USA: Illegale Verurteilung zum Tode

Warren Hill sitzt seit 21 Jahren im Todestrakt im US-Bundesstaat Georgia, weil er einen Mithäftling ermordet hat. Er hat eine geistige Behinderung, soll aber dennoch hingerichtet werden.
Bild: Geistig Behinderte dürfen in den USA eigentlich nicht hingerichtet werden.

WASHINGTON afp | Im US-Bundesstaat Georgia soll in einer Woche ein Mann mit geistiger Behinderung hingerichtet werden, der im Gefängnis einen Mithäftling ermordet hatte. Warren Hill wurde von der Justiz in Georgia zum Tode verurteilt, obwohl dies nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes der USA bei Menschen mit geistiger Behinderung nicht zulässig ist, wie Hills Anwalt Brian Kammer am Dienstag erklärte.

Die Hinrichtung des 52-jährigen Afroamerikaners „wäre ein schrecklicher Justizirrtum", schrieb Kammer auf der Webseite des Informationszentrums für die Todesstrafe. Er werde ein Gnadengesuch stellen.

Kammer hatte auch Troy Davis vertreten, der im vergangenen September trotz internationaler Proteste in einem Gefängnis in Georgia hingerichtet worden war. Bei Davis hatte es Zweifel gegeben, ob stichhaltige Beweise gegen ihn vorlagen.

Der Supreme Court hatte 2002 entschieden, dass Menschen mit geistiger Behinderung nicht zum Tode verurteilt werden dürfen. Allerdings überließ das Gericht die Definition von geistiger Behinderung den Bundesstaaten. In Georgia gilt die Maßgabe, dass die Behinderung zweifelsfrei festgestellt werden kann. Dies sah ein Richter in dem Bundesstaat bei Hill nicht gegeben.

Das Oberste Gericht hatte Anfang Juni eine neue Prüfung des Falls abgelehnt. Hill sitzt seit 21 Jahren im Todestrakt. Er war 1991 wegen der Ermordung eines Mithäftlings zum Tode verurteilt verurteilt worden. Ursprünglich war er nach Behördenangaben wegen der Tötung seiner Freundin ins Gefängnis gekommen. Er soll am 18. Juli hingerichtet werden.

11 Jul 2012

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