taz.de -- Nachzahlungsanspruch bei Rentenfehler: Nur vier Jahre sind was wert

150.000 Ruheständler haben in den vergangenen Jahren zu wenig Rente bekommen. Jetzt wird nachgezahlt, allerdings nicht unbedingt für den vollen Zeitraum.
Bild: Tausende Rentner deren Bezüge voher falsch berechnet wurden, bekommen eine Nachzahlung.

BERLIN dpa | Ruheständler, denen die Rente falsch berechnet wurde, haben einen Anspruch auf Nachzahlung für vier Jahre – auch wenn der Fehler möglicherweise schon seit 2002 vorlag. Dies stellte die Deutsche Rentenversicherung Bund am Donnerstag unter Hinweis auf die Rechtslage klar.

Anlass waren Berichte über Berechnungsfehler der Rentenversicherung. Betroffen waren mehr als 150.000 Ruheständler. Bei ihnen waren die 2002 neu geregelten Kinderzuschläge bei Hinterbliebenenrenten oder aber die Berufsausbildungsentgelte im Rentenbescheid unberücksichtigt geblieben.

In den Fällen der vergessenen Kinderzuschläge wurden nach Mitteilung der Rentenversicherung mittlerweile 19,3 Millionen Euro nachgezahlt – und zwar rückwirkend bis zum 1. Januar 2006. Bei den Ausbildungszeiten wurden 15,7 Millionen Euro für den Zeitraum ab 1. Januar 2007 nachgezahlt. Die Fehler seien ausgeräumt.

Der Sozialverband VdK und der Bundesverband der Rentenberater forderten Sozialministerin Ursula von der Leyen (CDU) auf, den Betroffenen alle entgangenen Ansprüche nachzuzahlen. „Der Fehler liegt eindeutig bei der Rentenversicherung“, sagte VdK-Präsidentin Ulrike Mascher der Bild-Zeitung. Es widerspreche „elementar dem Gerechtigkeitsempfinden, wenn die Rentner nun nur mit einem Teil der ihnen zustehenden Nachzahlung abgespeist“ würden.

16 Aug 2012

ARTIKEL ZUM THEMA

Arbeitende Rentner: Weniger Rente, mehr Minijobber

Rentner arbeiten nicht nur mehr als vor zehn Jahren, auch ihre Rente sinkt. Doch die Regierung sieht darin keine Indizien für Altersarmut.

Kommentar Rentenpläne: Mütter diesmal privilegiert

Die Idee hinter Ursula von der Leyens Rentenplänen ist gut, aber der Gesetzesentwurf enttäuscht. Geringverdienerinnen ohne Kinder bekommen viel weniger als Mütter.

„Zuschussrente“ für GeringverdienerInnen: Alleinstehende Mütter sollen profitieren

Ursula von der Leyen legt einen Gesetzentwurf zur „Zuschussrente“ vor und erntet Widerstand. In seltener Eintracht protestieren FDP, Grüne, Arbeitgeber und Gewerkschaften.

DGB kritisierte Entwurf für Renten-Gesetz: „Diese Pläne provozieren Altersarmut“

Arbeitsministerin von der Leyen will den Rentenbeitrag absenken – so sieht es ein Gesetzesentwurf zum Thema vor. Gewerkschafter kritisieren, dass so Altersarmut nicht bekämpft werden könne.