taz.de -- Nach Urteil in Russland: Was Pussy Riot im Straflager erwartet

Zwei Jahre Straflager – das Urteil gegen drei Musikerinnen von Pussy Riot ruft immer noch Proteste hervor. Und was genau erwartet sie in einem Straflager?
Bild: Die Proteste wegen des Pussy-Riot-Urteils halten an.

MOSKAU taz | „Die Atmosphäre ist unerträglich. Überall Willkür und Gewalt. Wenn du hier jemals wieder herauskommst, bist du todkrank, physisch und psychisch“, sagt eine Lagerinsassin über die Lebensbedingungen im russischen Strafvollzug. Die TV-Dokumentation ist erst vor kurzem entstanden.

Die Bilder, die sie beschreibt, hätten indessen auch vom Fürsten Pjotr Kropotkin stammen können. Vor 150 Jahren schon klagte der adlige Anarchist, Russlands Gefängnisse seien „vom Staat unterhaltene Verbrecherhochschulen und Brutstätten physischer und moralischer Verkommenheit“. Mit dem Beitritt zum Europarat 1996 übernahm Russland die Verpflichtung, den Strafvollzug zu reformieren.

Fortschritt ist zwar zu erkennen, bürokratische Hürden und kulturelle Widerstände stehen jedoch einem grundsätzlichen Umbau des Systems nach wie vor im Wege. Ob die Frauen der Punkband Pussy Riot die zweijährige Haft in einer Strafkolonie, zu der sie ein Moskauer Gericht am 17. August verurteilte, antreten müssen, steht noch nicht endgültig fest.

Die Anwälte der Aktionskünstlerinnen wollen in den nächsten Tagen in Berufung gehen. Die höhere Instanz muss den Fall innerhalb eines Monats klären. So lange bleiben die Frauen noch im „Isolator SISO Nummer 6“, dem Untersuchungsgefängnis in Moskau. Dort gehe es den Punkerinnen gut, schrieb das Boulevardblatt Moskowski Komsomolez. Die jungen Frauen hätten den Status von VIP-Häftlingen und müssten die Zelle nur mit jeweils noch einer Insassin teilen.

Diese seien von der Gefängnisleitung auf Verhalten und Bildungshintergrund geprüft worden. Die widerspenstigen Feministinnen können dort Sport treiben, fernsehen, den Schönheitssalon aufsuchen oder sich massieren lassen. Das klingt fast wie ein Wellness-Aufenthalt und nicht nach russischer U-Haft, wo sich die Delinquentinnen sonst eher unfreiwillig auf die Füße treten.

In der Strafkolonie

Bestätigt das Moskauer Stadtgericht das Urteil, müssen die Inhaftierten nach spätestens zwei Wochen in eine Strafkolonie verlegt werden. 35 Straflager für Frauen gibt es, verteilt über ganz Russland, wo an die 60 000 Frauen zurzeit einsitzen. Das sind etwa fünf Prozent aller Gefangenen.

Im Unterschied zu Männern werden Frauen häufig in Kolonien untergebracht, die von Familie und Wohnort weit entfernt sind. Grund dafür sei die geringere Zahl an Frauenlagern. Wegen der höheren Straffälligkeit von Männern gebe es für sie auch in jedem russischen Verwaltungsgebiet eine Kolonie. Zumindest ist das die offizielle Erklärung der Justizbehörden.

Nichtregierungsorganisationen, die sich um Gefangene kümmern, verweisen unterdessen darauf, dass die russische Justiz mit Delinquentinnen grundsätzlich härter und strenger verfahre als mit Männern. Frauen erhalten für die gleiche Tat oft auch ein höheres Strafmaß. Dafür verantwortlich seien vor allem Richterinnen, die Geschlechtsgenossinnen besonders verachteten und abstrafen wollten. Die Justiz gilt als Frauendomäne.

Wenn Frauen fernab von Familie und Freunden untergebracht werden, hat das für die meisten schwerwiegende Folgen: Nach einigen Jahren verlieren die Insassinnen den Kontakt zur Außenwelt, Wiedereingliederung ist dann kaum noch möglich. Das Ziel des russischen Strafvollzuges hat sich seit Jahrhunderten nicht verändert. Im Mittelpunkt steht die Bestrafung, nicht der Mensch.

Lagersystem „Sona“

Die Punkerinnen wurden zu Lagerhaft unter „gewöhnlichen Bedingungen“ verurteilt. Das System verfügt auch über Kolonien mit strengen oder geringeren Auflagen. In einem sind sich die Einrichtungen jedoch alle gleich. Überall beklagen sich die Frauen über die hygienischen Verhältnisse. Nur einmal in der Woche dürfen Gefangene ein Bad nehmen. Für heißes Wasser müssen sie selbst sorgen.

Die Regeln des Lagerlebens nehmen auch keine Rücksicht auf psychische und physische Bedürfnisse von Frauen. Der Knast ist eben eine Männerdomäne. Sogar in der Gesundheitsversorgung spiegelt sich das wider: In 59 Kolonien werden Männer gegen Tuberkulose behandelt, Frauen hingegen nur in einer.

Etwas nachsichtiger geht der Strafvollzug indes mit jungen Müttern um. In 13 Lagern dürfen Kleinkinder bis zum dritten Lebensjahr bei ihren Müttern in separaten Häusern bleiben. Danach müssen die Frauen zurück in die Baracken, in denen bis zu 70 Gefangene in einem großen Raum schlafen. Die Kinder kommen dann in ein Heim oder zu Angehörigen. „Sona“ – Zone – nennen Russen dieses Lagersystem ehrfürchtig. Generationen wurden darin verschlissen.

Fahndung und Proteste

Russlands Ermittler lassen indes nicht locker. Nach dem Prozess gegen die drei Frauen fahndet die Polizei nach weiteren Bandmitgliedern. An dem Punkgebet der Künstlerinnen in einer Moskauer Kirche waren noch zwei andere Aktionskünstlerinnen beteiligt. Die Polizei sucht überdies auch nach Helfern, die das Video ins Netz stellten. Durch zahlreiche spontane Aktionen ist das Umfeld der Sympathisanten inzwischen aber unübersichtlich geworden.

Im sibirischen Krasnojarsk überklebten Künstler zwei Straßenschilder und benannten sie nach Nadja Tolokonnikowa und den beiden anderen Verurteilten. Am Samstag fand dort eine Aktion statt, an der mehr als hundert Personen teilnahmen, die sich den Mund zugeklebt hatten. Auch in anderen russischen Städten riefen Gleichgesinnte zu spontanen Protesten auf.

26 Aug 2012

AUTOREN

Klaus-Helge Donath

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