taz.de -- US-Justizministerium vs. BP: Nachspiel zu „Deepwater Horizon“

Das US-Justizministerium wirft dem britischen Ölkonzern BP grobe Fahrlässigkeit vor. Der Konzern will das Gegenteil beweisen.
Bild: BP, das von weniger ausgelaufenem Öl ausgeht, beteuert, es habe keine grobe Fahrlässigkeit gegeben.

LONDON dpa | Das US-Justizministerium wirft dem britischen Ölkonzern BP im Streit um Entschädigung für die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko grobe Fahrlässigkeit vor. Das berichtete die Financial Times am Mittwoch unter Berufung auf interne Memos im Ministerium. Sollte das Ministerium im bevorstehenden Prozess gegen BP damit durchkommen, könnte dies die Rechnung für BP massiv verteuern.

Nach dem US-amerikanischen Umweltgesetz, dem Cleanwater Act, kann die Regierung bei erwiesener grober Fahrlässigkeit bis zu 4300 US-Dollar (3500 Euro) pro ausgelaufenem Barrel Rohöl verlangen. Sollte dies nicht nachgewiesen werden, läge der Satz nur bei 1100 Dollar pro Barrel.

Im April 2010 waren nach der Explosion der BP-Ölplattform „Deepwater Horizon“ elf Menschen ums Leben gekommen. Zwischen vier und fünf Millionen Barrel (je 159 Liter) Öl waren ins Meer gelaufen und hatten Teile der Küsten in fünf US-Bundesstaaten verschmutzt.

BP, das von weniger ausgelaufenem Öl ausgeht, beteuert, es habe keine grobe Fahrlässigkeit gegeben. Das Unternehmen wolle dies auch beweisen. Die Memos der US-Regierung untermauerten, dass es noch Meinungsverschiedenheiten bei dem Thema gebe. Der Börsenkurs der BP-Aktie ging am Mittwoch auf Talfahrt.

BP hatte sich mit einem Kreis von Privatleuten und Unternehmern – darunter viele aus der Fischereibranche – bereits auf Entschädigungszahlungen im Wert von rund 7,8 Milliarden US-Dollar geeinigt. Wenn dies in letzter Instanz genehmigt wird, wird BP bereits rund 30 Milliarden für das Debakel bezahlt haben.

5 Sep 2012

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