taz.de -- Von Polizisten vergewaltigte Tunesierin: Klage fallengelassen

Das Verfahren gegen die von Polizisten vergewaltigte 27jährige Tunesierin ist eingestellt worden. Jetzt sollen die Polizisten als Angeklagte vor Gericht.
Bild: Tunesische Frauen gehen aus Solidarität mit dem Vergewaltigungsopfer auf die Straße.

TUNIS afp | Im Skandal um ein Strafverfahren gegen eine von Polizisten vergewaltigte Frau hat das Opfer einen ersten juristischen Erfolg erzielt: Das Verfahren gegen die 27-Jährige und ihren Freund wegen Verletzung der Sittlichkeit sei eingestellt worden, sagte die Anwältin Bochra Belhaj Hmida am Donnerstag der Nachrichtenagentur afp.

Außerdem habe der Richter entschieden, zwei Polizeibeamte wegen Vergewaltigung und einen dritten Polizisten wegen Korruption vor Gericht zu stellen.

Die Vergewaltigung der 27-Jährigen durch zwei Polizisten Anfang September hatte in Tunesien wie auch international für Empörung gesorgt, weil das Opfer nach der Tat wegen Verletzung der Sittlichkeit belangt werden sollte. Darauf steht in dem nordafrikanischen Land eine Strafe von bis zu einem halben Jahr Gefängnis.

Oppositionelle, Medien und Nichtregierungsorganisationen kritisierten, der Vorfall sei symptomatisch für die Frauenpolitik der islamistischen Regierungspartei Ennahda. Anfang Oktober entschuldigte sich Tunesiens Präsident Moncef Marzouki im Namen des Staates bei der Frau.

Das Vergewaltigungsopfer, das anonym bleibt, äußerte Genugtuung über die Gerichtsentscheidung. „Ich bin sehr zufrieden, auch wenn ich erwartet hatte, freigesprochen zu werden“, sagte die Frau dem Radiosender Shems FM. Dass die beiden Polizisten nun voraussichtlich als Vergewaltiger verurteilt würden, sei „der Beginn unseres Sieges“.

Die beiden Polizisten hatten ausgesagt, die junge Frau und ihren Verlobten in einem Vorort von Tunis bei sexuellen Handlungen in ihrem Auto überrascht zu haben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft vergewaltigten daraufhin zwei Beamte die Frau, während ein dritter Polizist ihren Freund zu einem Geldautomaten fuhr, um ihm Geld abzunötigen.

30 Nov 2012

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