taz.de -- FEHMARNBELT: Vogelflug-Monopol vor Gericht
Norweger wollen zweite Fährverbindung zwischen Fehmarn und Dänemark vor dem Bundesgerichtshof durchsetzen. Doch Scandlines lässt sie nicht an Land.
HAMBURG taz | Es könnte eng werden auf dem Fehmarnbelt. Ein Konsortium der norwegischen Reedereien Fosen und Eidsiva will eine zusätzliche Fährverbindung zwischen den Ostseeinseln Fehmarn und Lolland eröffnen. Dort betreibt bereits die Reederei Scandlines einen Pendelverkehr auf der sogenannten Vogelfluglinie. Zudem ist am Fehmarnbelt das größte Infrastrukturprojekt der Europäischen Union in Planung: der Ostseetunnel zwischen Deutschland und Dänemark.
Dieses Wirrwarr ordnen sollte zuvor der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Am gestrigen Dienstag wurde dort über eine Beschwerde des Bundeskartellamts gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf verhandelt. Dieses hatte vor zwei Jahren die Haltung von Scandlines bestätigt, den Konkurrenten nicht in seinen Hafen in Puttgarden auf Fehmarn zu lassen. Die Zugangsverweigerung stelle keinen Verstoß gegen das Kartellrecht dar, so das OLG damals.
Eidsiva und Fosen versuchen schon seit Jahren, Scandlines auf der Vogelfluglinie Konkurrenz zu machen. Im Dezember 2008 hatten die Norweger dem schleswig-holsteinischen Landesbetrieb für Küstenschutz in Kiel erste Planungen vorgelegt. Nach einem der taz.nord vorliegenden Ergebnisprotokoll wollen sie mit zwei Fähren im Stundentakt zwischen den Inseln Lolland und Fehmarn fahren. Sollte die Nutzung von Puttgarden nicht durchsetzbar sein, wollten sie in unmittelbarer Nähe einen zusätzlichen Hafen errichten. Das würde allerdings ein Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, heißt es in dem Vermerk. Möglich sei das ohnehin nur, wenn diese Fläche „nicht für die feste Fehmarn-Belt-Querung benötigt“ würde. Eben dort aber soll der Tunnel nach seiner Fertigstellung in rund zehn Jahren an die Erdoberfläche kommen, weshalb sie nicht als Hafengebiet zur Verfügung steht.
Deshalb wandten Fosen und Eidsiva sich an das Bundeskartellamt, um Zugang zum Scandlines-Hafen zu bekommen. Dort wollen sie einen derzeit nicht genutzten Fähranleger und ursprünglich für den Bahnverkehr bestimmte Flächen im Fährhafen Puttgarden nutzen. Scandlines als Eigentümerin des Hafens hatte das verweigert. Das Bundeskartellamt hingegen verfügte im Januar 2010, dass der Mitbewerber gegen „ein angemessenes Entgelt Zugang zu den wesentlichen Einrichtungen“ erhalten müsse. Am Nachmittag hob der BGH die OLG-Entscheidung auf und verwies das Verfahren zur erneuten Verhandlung nach Düsseldorf zurück.
In der Vorinstanz hatte das OLG zugunsten von Scandlines entscheiden, weil das Gelände, das die Konkurrenzunternehmen nutzen wollen, derzeit rechtlich für den Eisenbahnverkehr bestimmt ist. Diese Begründung ließ der BGH aber nicht gelten – schließlich sei die rechtliche Widmung des Areals „kein unabänderlicher Zustand“, sagte Richter Peter Meier-Beck.
11 Dec 2012
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