taz.de -- Tierschutznovelle im Bundesrat: Zoophilie nein, Brandzeichen ja

Die Reform des Tierschutzgesetzes wurde weniger umfangreich als geplant im Bundesrat bestätigt. Es handelt sich vornehmlich um Anpassungen an europäisches Recht.
Bild: Zoophilie fällt unter „nicht artgerechtes Verhalten“, Brandkennzeichnung hingegen ist weiterhin erlaubt.

BERLIN afp | Das Markieren von Pferden mit Brandzeichen bleibt in Deutschland weiterhin erlaubt. Der Bundesrat billigte am Freitag ein vom Bundestag im vergangenen Jahr auf den Weg gebrachte Reform des Tierschutzgesetzes, in der auf das ursprünglich geplante Verbot des hochumstrittenen Schenkelbrands verzichtet wird. Beim Schenkelbrand markieren Züchter Fohlen mit heißen Brenneisen, um ihre Herkunft zu dokumentieren.

Das in dem ursprünglichen Entwurf vorgesehene Verbot der betäubungslosen Kastration von Ferkeln ab 2017 wurde mit dem Gesetzesbeschluss um zwei Jahre auf 2019 verschoben. Tierschützer lehnen diese traditionelle, für das Tier äußerst schmerzhafte Prozedur ab.

Die Kastration von männlichen Ferkeln wird in der Landwirtschaft massenhaft praktiziert. Grund ist, dass das Fleisch von geschlechtsreifen Ebern aufgrund von Hormonen und Duftstoffen nach dem Erhitzen unangenehm riechen kann. Nach dem Tierschutzgesetz ist es erlaubt, junge Ferkel ohne Betäubung zu kastrieren. Dies gilt nun bis 2019 weiterhin.

Mit dem neuen Tierschutzgesetz wurden zudem klarere rechtlichen Regelungen gegen Sex mit Tieren geschaffen. Dafür wurde ein Passus eingefügt, der es generell verbietet, Tiere für sexuelle Handlungen zu nutzen und so zu „artwidrigem Verhalten“ zu zwingen. Bisher gab es keine entsprechende prinzipielle Ächtung. Sogenannte Sodomie konnte nach dem bisherigen Tierschutzgesetz dann geahndet werden, wenn das Tier unnötig Schmerzen erlitt.

1 Feb 2013

TAGS

Tierschutz
Bundesrat
Zoophilie
Kastration
Bundesverfassungsgericht
Zoophilie
Zoophilie
Landwirtschaft

ARTIKEL ZUM THEMA

Verfassungsgericht lehnt Klage ab: Sex mit Tieren bleibt verboten

Das Verbot, mit Tieren Sex zu haben, verstößt nicht gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung. Das Verfassungsgericht lehnte eine Beschwerde dazu ab.

Zoophile über ihre Leidenschaft: „Man nennt das Liebeskummer“

Sex mit Tieren steht jetzt generell unter Strafe. Ist doch auch pervers, sagen viele. Für Oliver Burdinski und Kurt Gehrl aber ist das eine Katastrophe.

Kampfabstimmung über Tierschutzgesetz: „Die Sache ist wackelig“

SPD und Grüne wollen die Vorlage des neuen Gesetzes im Bundesrat verschärfen. Am Freitag wollen Aktivisten gegen das Tiersexverbot demonstrieren.

Demo zur Grünen Woche: „Für 3,50 Euro in Schlachthöfen“

Zum Auftakt der Grünen Woche protestieren in Berlin Tausende gegen industrielle Landwirtschaft, Tierquälerei in Mastfabriken und zu viele Pestizide auf den Feldern.