taz.de -- Megaupload-Gründer vs. USA: Rückschlag für Kim Dotcom

Das FBI muss sich im Fall des Megaupload-Gründers Kim Dotcom nicht in die Akten schauen lassen. Das hat ein neuseeländisches Gericht entschieden.
Bild: Kim Dotcom, hier umgeben von Frauen bei der Präsentation seines neuen Portals „Mega“, hat Ärger mit der Justiz.

AUCKLAND dpa | Der Megaupload-Gründer Kim Dotcom, der gegen seine Auslieferung in die USA kämpft, hat einen juristischen Rückschlag erlitten. Ein Berufungsgericht im neuseeländischen Auckland kassierte am Freitag ein Urteil, mit dem die US-Bundespolizei FBI zur Herausgabe umfangreicher Beweise gegen den aus Deutschland stammenden Internet-Unternehmer verpflichtet wurde. US-Ankläger wollen dem in Neuseeland lebenden Dotcom wegen Urheberrechtsverletzungen bei der Datenplattform Megaupload den Prozess machen.

Das Gericht urteilte, dass die US-Behörden ihren Auslieferungsantrag zwar gegenüber dem zuständigen Gericht mit Fakten untermauern müssten. Sie müssen jedoch nicht der Verteidigung alle Beweise zur Verfügung stellen. Das Auslieferungsverfahren würde an Wirksamkeit verlieren, wenn Verdächtige berechtigt wären, umfassende Akteneinsicht zu nehmen, argumentierte das Gericht. Ein Gericht könne erwarten, dass der antragstellende Staat „seine Verpflichtungen an Objektivität und Treu und Glauben“ erfüllt habe.

Die Anwälte des 39-Jährigen Dotcom und seiner hatten argumentiert, Akteneinsicht zu benötigen, um sich auf das Auslieferungsverfahren gegen ihren Mandanten vorbereiten zu können. Sie hatten unter anderem Einsicht in E-Mails verlangt. Sie erwägen nun, vor das Oberste Gericht Neuseelands zu ziehen.

Dotcom, der in Deutschland unter seinem ursprünglichen Namen Kim Schmitz bekannt wurde, wird vorgeworfen, mit Megaupload massive Urheberrechtsverletzungen begangen zu haben. Der Schaden für Urheber soll laut US-Ermittlern bei einer halben Milliarde Dollar liegen. Die US-Behörden hatten die Plattform Anfang 2012 vom Netz genommen und die Auslieferung Dotcoms und drei seiner Mitarbeiter gefordert. Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe zurück.

In Neuseeland sorgte der Fall zudem für innenpolitische Turbulenzen, weil der Unternehmer während der Ermittlungen gesetzeswidrig vom Geheimdienst überwacht wurde. Dotcom startete unterdessen in diesem Jahr seine nächste Datenplattform Mega.

1 Mar 2013

TAGS

Kim Dotcom
Megaupload
Internet
Kim Dotcom
Kim Dotcom
Kim Dotcom
Kim Dotcom
Kim Dotcom
Megaupload

ARTIKEL ZUM THEMA

Happy in Neuseeland: Dotcom bekommt Vermögen zurück

Die US-Behörden warten weiter auf seine Auslieferung. Doch in Neuseeland kann es sich Kim Dotcom bald wieder bequemer machen.

Internetunternehmer Kim Dotcom: Razzia war rechtens

Vor zwei Jahren durchsuchte die Polizei die Villa von Kim Dotcom in Neuseeland wegen Urheberrechtsverstößen. Jetzt entschied ein Gericht, dass das Vorgehen legal war.

Auslieferungspoker mit US-Behörden: Kim Dotcom verlangt Akteneinsicht

Megaupload-Gründer Dotcom wehrt sich gegen seine Auslieferung an die USA. Die US-Behörden wollen ihre Anklagepunkte nicht im Einzelnen vorlegen.

Neue Daten-Plattform startet: Megaparty bei Kim Dotcom

Er ist wieder da: Der in den USA wegen Betrugs angeklagte Internetunternehmer Kim Dotcom feiert sich in Neuseeland mit einer Megaparty.

Kim Dotcom: Mega-Neu-Start-Box

Das Internet-Schwergewicht scheint sich von der Razzia in Neuseeland vor knapp einem Jahr gut erholt zu haben. Er bastelt bereits an einem neuen Projekt.

Ermittlungen zu Megaupload: Dotcom will Geheimdienst verklagen

Wegen illegaler Abhöraktionen will Megaupload-Gründer Kim Dotcom den neuseeländischen Geheimdienst verklagen. Es könnte um hunderte Millionen Dollar gehen.