taz.de -- Kommentar E-Zigaretten-Urteil: Ausweichmarkt für Süchtige

Auch das Oberverwaltungsgericht Münster hat ein Fehlurteil gefällt. Weiter wird zwischen Nikotin-Inhaler und einer E-Zigarette unterschieden.
Bild: Genussmittel: E-Zigarette

Wo liegt der Unterschied zwischen einem Nikotin-Inhaler und einer E-Zigarette? Das eine ist ein Arzneimittel, das andere ein Genussmittel. So hat es das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden und damit eine Fehleinschätzung wiederholt.

Denn effektiv tun beide Geräte das Gleiche: Beide verdampfen eine definierte Dosis Nikotin, beide tun dies ohne die krebserregenden Stoffe echter Zigaretten. Und wie aktuelle Studien zeigen, helfen E-Zigaretten Rauchern genauso gut (oder schlecht) beim Aufhören wie dezidierte Entwöhnungsprodukte.

Allein: Der Inhaler darf als Arzneiprodukt eben nur von Apotheken vertrieben werden, genauso wie Nikotinpflaster und -kaugummis. Denn die Mittel können erhebliche Nebenwirkungen haben. Genauso wie die E-Zigarette. Die aber nun darf ihren Ruf als „unschädliche“, weil frei verkäufliche Alternative konservieren. Statt sie als neue Hilfe gezielt gegen die Tabakabhängigkeit einzusetzen, wird so nur der Ausweichmarkt für Süchtige gestärkt.

Dabei wären neue Mittel wichtig: Obwohl Verbote und Diskriminierung unter Jugendlichen Wirkung entfalten – unter den 12- bis 17-Jährigen raucht nicht mehr wie vor 20 Jahren jeder Vierte, sondern nur noch jeder Zehnte –, haben sie sich für die verbliebenen Raucher als schlechte Lösung erwiesen. Wer für die Gesundheit der 20- bis 80-Jährigen etwas tun will, muss kontrollierte Optionen für den Ausstieg bieten und diese einheitlich kennzeichnen.

Bleibt zu hoffen, dass sich das EU-Parlament im Oktober für eine neue Tabak-Direktive entscheidet, die den Fehler korrigiert und auch E-Zigaretten als Arzneiprodukte einordnet.

17 Sep 2013

AUTOREN

Kathrin Zinkant

TAGS

E-Zigaretten
Rauchen
Arzneimittel
Nikotin
E-Zigaretten
E-Zigaretten
E-Zigaretten
E-Zigaretten
Warnhinweise
Apothekerlobby
Tabak
E-Zigaretten
E-Zigaretten
E-Zigaretten
Rauchen

ARTIKEL ZUM THEMA

E-Zigaretten für Jugendliche: Regierung plant Verbot

Der Verkauf von E-Zigaretten und E-Shishas an Jugendliche und Kinder soll verboten werden. Liquids ohne Nikotin sind bislang frei verkäuflich.

Rauchverbot und E-Zigaretten: Man lutscht und lutscht

Das Rauchverbot ist ein Kotau vor der Schlechtigkeit. Mit der E-Kippe ist Nikotin zurück im Zimmer. Und dampfen klingt friedlicher als rauchen.

Gefahr durch billige E-Zigaretten: Viren, die aus Akkus kommen

Gut für Raucher, schlecht für Computer? Günstige E-Zigaretten aus China sollen Schadsoftware per USB übertragen können. Gibt es Schutz?

Der sonntaz-Streit: Retten E-Zigaretten die Rauchkultur?

Die Raucherzahlen gehen zurück. Nun aber greifen immer mehr Menschen zur E-Zigarette. Kommt das Laster im anderen Gewand zurück?

Schockbilder auf Zigarettenschachteln: Zweimal „Schwarze Lunge“, bitte!

Faulfüße und Raucherlungen werden bald EU-weit auf Tabakprodukten vor den Folgen des Rauchens warnen. So will es ein neuer Beschluss des Europaparlaments.

Datenklau im Gesundheitsministerium: Apotheker-Spion angeklagt

„Datenklau“ im Bundesgesundheitsministerium: Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen einen Spion und Apotheker-Lobbyisten.

Auflagen für Tabakprodukte: EU will Schockbilder

Die Warnhinweise auf Zigarettenschachteln werden groß, darauf haben sich die EU-Gremien geeinigt. Aromastoffe zum Versüßen werden verboten, Mentholzigaretten auch.

Grundsatzurteil zur E-Zigarette: Nikotin-Liquid ist kein Arzneimittel

Im Streit um die E-Zigarette hat ein Oberverwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen gegen mehrere Behörden entschieden. Nun ist Brüssel dran.

Urteil zu E-Zigaretten: Weniger schädlich, nicht gesund

In Frankfurt wird ein Importeur nikotinhaltiger Flüssigkeit wegen nicht zulässiger Zusatzstoffe verurteilt. Auswirkungen auf Verbraucher hat das vorläufig nicht.

Untersuchung zu E-Zigaretten: Gefährlicher Nebel

E-Zigaretten sollen Rauchern beim Aufhören helfen. Das Deutsche Krebsforschungszentrum sieht mehr Gefahren als Nutzen.

Nichtrauchergesetz in NRW: Tanz um die letzte Kippe

Am 1. Mai bekommt Nordrhein-Westfalen eines der strengsten Nichtraucherschutzgesetze der Republik. Die Gastro-Lobby fürchtet ein Kneipensterben.