taz.de -- Falsche Tatsachenbehauptungen: AfD gewinnt gegen Junge Piraten

Das Landgericht Berlin verbietet einen Flyer, mit dem die Jugendorganisation der Piraten vor der Alternative für Deutschland warnt.
Bild: AfD-Sprecher Bernd Lucke beklagt „diffamierende Verlautbarungen der jungen Piraten“

BERLIN taz | Die Jungen Piraten müssen bis zu 250.000 Euro zahlen, wenn sie diesen Flyer noch weiterverbreiten: Das Landgericht Berlin [1][erließ am Donnerstag eine einstweilige Verfügung] wegen des Flugblatts, mit dem die Jugendorganisation der Piratenpartei vor der Alternative für Deutschland (AfD) warnt.

In dem Flyer hatte der Piratennachwuchs etwa behauptet: „Die AfD ist rechts, weil ihre Führungskräfte das Wahlrecht auf 'Leistungseliten' einschränken wollen, um einer 'Tyrannei der Mehrheit' vorzubeugen.“

Die AfD legte gegenüber dem Gericht dar, dass diese Aussage falsch ist – und gewann. Genauso dürfen die Jungpiraten der AfD nicht mehr vorwerfen, die bekenne sich zur Homophobie oder wolle die freie Wahl des Wohn- und Arbeitsplatzes innerhalb der EU abschaffen.

„Den diffamierenden Verlautbarungen der jungen Piraten wurde nun endlich Einhalt geboten“, heißt es in einer Pressemitteilung von Bernd Lucke, Sprecher der AfD. „Die Behauptung, wir wollten das Wahlrecht einschränken, ist schlicht und ergreifend Blödsinn“, so Lucke. Auch die „freie Wahl des Wohn- und Arbeitsplatzes ist ein essentieller Bestandteil des europäischen Binnenmarktes, den wir unbedingt erhalten wissen wollen“.

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Mit der Gerichtsentscheidung droht auch vielen Bloggern juristischer Ärger. Nachdem die Jungen Piraten die erste Abmahnung der AfD erhalten hatten, hatten sie aus Solidarität den Flyer auf ihren Webseiten hochgeladen. Die AfD kann nun jeden dieser Blogger einzeln verklagen. Die Anwälte der AfD haben bereits [2][eine Reihe von Abmahnungen verschickt].

Die Jungen Piraten kommentierten [3][auf ihrer Webseite] die Entscheidung des Gerichts: „Das bedeutet aber nicht, dass ein Gericht der AfD recht gegeben hat. Eine einstweilige Verfügung gibt es nur, wenn ein Prozess begonnen hat, und ist in solchen Fällen üblich.“

Damit liegen die Jungen Piraten allerdings völlig daneben. Das glatte Gegenteil ist richtig: Einstweilige Verfügungen werden nur dann erlassen, wenn ein Antragsteller – wie hier die AfD – gegenüber dem Gericht glaubhaft machen kann, dass er im Recht ist.

Das erkennt man auch daran, dass das Landgericht dem Antrag der AfD gar nicht in allen Punkten gefolgt ist – einige andere Aussagen aus dem Flyer hat das Gericht nicht untersagt. Bevor die Piraten in Zukunft noch einmal eine juristische Auseinandersetzung mit der AfD riskieren, sollten sie vielleicht besser jemanden fragen, der sich damit auskennt.

Durch dieses Eilverfahren ist die Sache allerdings noch nicht endgültig geklärt. Die finale Entscheidung fällt in einem anschließenden Hauptsacheverfahren.

19 Sep 2013

LINKS

[1] http://www.berlin.de/sen/justiz/gerichte/kg/presse/archiv/20130919.1435.389499.html
[2] http://junge-piraten.de/2013/09/13/abmahnungen-der-afd-an-einzelne-mitglieder/
[3] http://junge-piraten.de/2013/09/19/eine-einstweilige-verfuegung-zur-afd-und-was-sonst-noch-geschah/

AUTOREN

Sebastian Heiser

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