taz.de -- Konservative in Athen verzögern Gesetz: Bischof spricht von „Anomalie“

In Griechenland streiten die Parteien wegen der Diskriminierung homosexueller Paare. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat das Land gerügt.
Bild: Rüpelbischof bei der Messe: Anthimos (v.l.).

ATHEN dpa | Die griechischen Regierungsparteien streiten über die Anerkennung des Rechts auf eine eingetragene Partnerschaft auch bei homosexuellen Paaren. Zahlreiche Abgeordnete des größeren Koalitionspartners, der konservativen Nea Dimokratia (ND), weigern sich, ein entsprechendes Gesetz zu billigen.

Aus diesem Grund musste es vorerst zurückgenommen werden. Die Vorlage soll „zu einem späteren Zeitpunkt dem Parlament vorgelegt werden“, sagte ein Mitarbeiter des Justizministeriums am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Die Sozialisten hingegen drängen auf eine schnelle Klärung der Angelegenheit.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hatte Griechenland Anfang November [1][//Europäische:wegen der Diskriminierung homosexueller Paare gerügt.] Der Grund: Die eingetragene Partnerschaft, die die Regierung in Athen 2008 beschlossen hatte, gilt nur für Mann und Frau.

Es gebe keinen Grund, die eingetragene Partnerschaft auf eine Verbindung zwischen Mann und Frau zu beschränken, hatte der EGMR befunden. Den sechs erfolgreichen griechischen Klägern, von denen zwei seit Jahren als Paar zusammenleben, sprachen die Richter insgesamt 30.000 Euro Schmerzensgeld zu.

Viele konservative Abgeordnete befürchten, dass sie die Unterstützung der orthodoxen Kirche verlieren, falls sie für die eingetragene Partnerschaft für homosexuelle Paare stimmen. Der in konservativen Kreisen einflussreiche Bischof der nordgriechischen Hafenstadt Thessaloniki, Anthimos, empörte sich am Freitag im griechischen Fernsehen. Die Gesellschaft könne seinen Worten nach diese „Anomalie“ nicht dulden. Sollte es solche Partnerschaften geben, würde dies „langfristig die Gesellschaft zersetzen“, hieß es.

Juristen in Athen gingen am Freitag davon aus, dass das Land früher oder später handeln werden müsse. Gegen das Urteil des EGMR ist nämlich keine Berufung möglich. Von 19 Staaten, in denen eine eingetragene Partnerschaft möglich ist, wird diese nur noch in Litauen und Griechenland auf Mann und Frau beschränkt.

29 Nov 2013

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