taz.de -- Prozess gegen Uli Hoeneß: Jetzt geht es ganz schnell
Der dritte Prozesstag ist bereits vorbei. Die Verteidigung von Hoeneß akzeptiert die Steuerschuld von 27,2 Millionen Euro. Am Donnerstag könnte schon das Urteil fallen.
MÜNCHEN dpa/afp | Der dritte Tag im spektakulären Prozess um Steuersünder Uli Hoeneß ist am Mittwoch nach nicht einmal eineinhalb Stunden Verhandlungszeit zu Ende gegangen. „Das Gericht hat klargestellt, dass wenn morgen keine Beweisanträge mehr gestellt werden, auch die Plädoyers und die Urteilsverkündung folgen können“, sagte Gerichtssprecherin Andrea Titz.
Die Verteidigung von Hoeneß akzeptierte zuvor die von einer Finanzbeamtin auf 27,2 Millionen Euro bezifferten Steuerschulden. „Die Zahlen hält die Verteidigung für sachgerecht, da zweifeln wir nicht dran“, sagte Hoeneß' Anwalt Hanns W. Feigen vor dem Landgericht München II.
Die Verteidigung sei von den am Dienstag bekanntgewordenen Zahlen keineswegs überrascht gewesen. „Wir sind ja nicht dämlich!“, sagte Feigen und betonte zudem: „In der Selbstanzeige, die Herr Hoeneß am 17. Januar 2013 eingereicht hat, sind sämtliche Zahlen bereits enthalten.“
Richter Rupert Heindl betonte, dass das Gericht bei einem Urteil von den neuen Zahlen ausgehen wird – und nicht von den 3,5 Millionen Euro, die Hoeneß in der Anklage vorgeworfen wurden.
Unterdessen [1][berichtet die Süddeutsche Zeitung], dass Hoeneß von dem zwischenzeitlich geplanten Steuerabkommen mit der Schweiz profitieren wollte. Wie das Blatt am Mittwoch unter Berufung auf nicht näher genannte „Ermittlungsergebnisse“ berichtete, errechnete seine Schweizer Bank für ihn in diesem Zusammenhang eine einmalig zu zahlende Summe von 6,3 Millionen Euro. Damit wären ihm wahrscheinlich Abgaben in Höhe von mehr als 20 Millionen Euro erspart geblieben.
Das Steuerabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland war von der schwarz-gelben Vorgängerregierung bereits fertig ausgehandelt gewesen. Es scheiterte dann aber Anfang 2013 im Bundesrat am Widerstand von SPD und Grünen. Es sah eine pauschale und anonyme Nachversteuerung von Schwarzgeld in der Schweiz vor. Steuersünder, die fällige Abgaben nachzahlen, wären straffrei geblieben.
12 Mar 2014
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