taz.de -- Krankenversorgung für Flüchtlinge: Tod des Babys ist kein tragischer Einzelfall

Niedersachsen will prüfen, ob das Bremer Modell der Gesundheitskarte auch für das Flächenland sinnvoll ist und noch im Sommer einen Gesetzentwurf vorlegen. Die letzte Prüfung dieser Art fiel allerdings negativ aus.
Bild: Steht in der Kritik: Kinderkrankenhaus auf der Bult.

HAMBURG taz | Nach dem Tod des Säuglings in der Hannoverschen Kinder- und Jugendklinik „Auf der Bult“ erwägt die rot-grüne Landesregierung in Niedersachsen nun nach Bremer Vorbild eine elektronische Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerber einzuführen. Nach dem Willen der Grünen soll noch im Sommer ein entsprechender Gesetzentwurf vorgelegt werden. „Wir wollen die Diskriminierung von Flüchtlingen beenden“, sagte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen, Filiz Polat.

Ob die Einführung dieser Krankenkassenkarte sinnvoll und praktikabel ist, solle nun zeitnah geprüft werden, erklärte am Mittwoch eine Sprecherin des Innenministeriums: „In Kürze soll hierzu das Gespräch mit der AOK Niedersachsen und den kommunalen Spitzenverbänden gesucht werden.“

Eine frühere Prüfung sei negativ ausgefallen, teilte das Innenministerium mit. Eine zentrale Lösung wie im Stadtstaat Bremen sei im Flächenland Niedersachsen unmöglich, weil hier die Städte und Landkreise zuständig seien. Deshalb müsse wohl vom Land „eine Rahmenvereinbarung getroffen und von jeder Leistungsbehörde eine eigene Vereinbarung mit der AOK oder einer anderen Kasse geschlossen werden“, so die Sprecherin.

Bislang gibt es in Niedersachsen den „Krankenschein für Migranten“ nach Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes. Diese Scheine berechtigen Flüchtlinge, einen Arzt nach Wahl aufzusuchen. Sie werden zumeist „grundsätzlich ohne vorherigen Antrag quartalsweise ausgegeben“, erklärte die Ministeriumssprecherin.

Für die Einweisung ins Krankenhaus werde aber in der Regel ein ärztlicher Einweisungsschein benötigt, sagt Christoph Prehn von der niedersächsischen Krankenhausgesellschaft. Das gelte aber keinesfalls für Notfälle. Alexander Ebert von der Deutschen Stiftung Patientenschutz wertet den Vorfall als Indiz für die Probleme, die Menschen ohne Krankenschutz haben. In Hannover habe es wohl ein tragisches Ergebnis menschlichen Fehlverhaltens gegeben. „Um einen seltenen Einzelfall handelt es sich jedoch nicht“, sagte Ebert.

17 Apr 2014

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Sven-Michael Veit

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