taz.de -- Gründer von The Pirate Bay vor Gericht: Haftstrafe wegen Hackerangriff
Seine Haftstrafe wegen Urheberrechtsverletzungen hat Gottfrid Svartholm Warg in Schweden abgesessen. Jetzt kann die nächste folgen, in Dänemark.
KOPENHAGEN ap | Einer der Gründer der File-Sharing-Seite The Pirate Bay ist wegen eines Hackerangriffs in Dänemark zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Der Schwede Gottfrid Svartholm Warg legte unmittelbar nach der Strafmaßverkündung am Freitag Berufung ein.
Er und ein 21-jähriger Däne waren am Donnerstag für schuldig befunden worden, sich Zugang zu sensiblen Personendaten auf den Rechnern des Internetdienstleisters CSC verschafft zu haben.
Bei dem Hackerangriff im Jahr 2012 hatten die beiden demnach mehr als 91.000 Sozialversicherungs- und Führerscheinnummern sowie Strafregistereinträge abgeschöpft, die CSC für die dänischen Behörden verwaltete.
Svartholm Warg hatte nicht abgestritten, dass sein Rechner für den Hackerangriff verwendet wurde, er hatte aber behauptet, dass jemand anderer das Gerät ferngesteuert habe. Das Gericht in Kopenhagen wies das zurück.
Hacks in Schweden
Ein ähnlicher Fall gegen den Schweden war 2013 in seinem Heimatland fallengelassen worden. Das Gericht erklärte, es könne nicht ausschließen, dass tatsächlich ein Fremder den Rechner gesteuert hab. Svartholm Warg wurde aber wegen eines Hacks gegen die Polizei und die Steuerbehörde verurteilt.
Bereits 2009 war der Pirate-Bay-Gründer mit drei Kollegen der File-Sharing-Seite wegen Urheberrechtsverletzungen zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Er floh aus dem Land und wurde drei Jahre später in Kambodscha festgenommen. Nach seiner Auslieferung nach Schweden leistete erst dort seine Haftstrafen ab, bevor er nach Dänemark überstellt wurde.
Der nicht identifizierte Däne wurde wegen Beihilfe zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Weil er bereits 16 Monate in Haft gesessen hatte, konnte er das Gefängnis aber noch am Donnerstag verlassen.
31 Oct 2014
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