CDU Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel
Christoph Brender.
Kontakt Rathaus
Großtalstraße 45. 79117 Freiburg.
Telefon dienstlich: 0761 / 6 11 08-0.
E-Mail dienstlich: ov-kappel@stadt.freiburg.de.
Besatzungsverwaltung Freiburg-Kappel informiert.
Falls noch nicht erfolgt laden Sie bitte die Antragsformulare herunter und wenden sich bei Fragen an unsere Ortsverwaltung.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen für Staatsangehörige mit Staatsangehörigkeitsgenauweis,
sowie Personen die ihrem Personalausweis bereits wegen des falschen Eintrag „Deutsch“ als Nationalität
bereits abgegeben haben.
Diese Informationen behandeln die Vorteile
der nicht vorhandenen Mitgliedschaften Deutschlands in der EU, NATO und WHO.
Staatenlose, die als BRD-Bewohner durch einen Personalausweis als DEUTSCH ausgewiesen werden,
werden jedoch anders behandelt.
Deutsche Staatsangehörige sind die Personen, die nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913
anerkannt worden sind.
Sie können dasselbe über einen Staatsangehörigkeitsausweis nachweisen.
Übersicht:
---
Beispiele zur Reisefreiheit und den Vorteilen der Nichtmitgliedschaft in der EU, NATO und WHO für Deutsche
Staatsangehörige nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913
I. Einleitung
Dieses Informationen zeigen die rechtliche Situation und die Vorteile für Deutsche Staatsangehörige,
die nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 anerkannt sind,
insbesondere am Beispiel auf ihre Reisefreiheit
und die Auswirkungen der Nichtmitgliedschaft in supranationalen Organisationen.
II. Rechtslage der Staatsangehörigkeit
1. Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913:
Personen, die nach diesem Gesetz anerkannt sind, erhalten einen Staatsangehörigkeitsausweis
vom Bundesverwaltungsamt und sind im Register für Staatsangehörigkeiten eingetragen.
2. #Reisefreiheit:
Die Reisefreiheit ist ein Grundrecht, das im deutschen Recht verankert ist. Deutsche Staatsangehörige genießen das Recht, sich im In- und Ausland frei zu bewegen.
III. Vorteile der Nichtmitgliedschaft in der EU, NATO und WHO
1. Erhalt der nationalen Souveränität:
Die Personen unterliegen nicht den Regelungen und Vorgaben supranationaler Organisationen.
2. Unabhängigkeit von EU-Rechtsvorschriften:
Diese Personen sind nicht an EU-Rechtsvorschriften gebunden, die für EU-Bürger gelten.
3. Flexibilität bei der Einreise in andere Länder:
Die Reisefreiheit kann ohne die Einschränkungen, die durch EU-Vorgaben entstehen, ausgeübt werden.
4. Wegfall von EU-weiten Reisebeschränkungen:
Diese Personen sind nicht von möglichen zukünftigen Reisebeschränkungen innerhalb der EU betroffen.
5. Keine Verpflichtung zur Einhaltung von EU-Verordnungen:
Diese Personen müssen keine EU-Verordnungen befolgen, die ihre Reisefreiheit einschränken könnten.
6. Erhalt traditioneller Reisemethoden:
Die Möglichkeit, ohne Reisepass zu reisen, sofern die Staatsangehörigkeit nachgewiesen werden kann.
7. Wegfall von EU-weiten Steuern und Abgaben:
Diese Personen sind nicht verpflichtet, EU-weite Steuern oder Abgaben zu zahlen, die mit Reisen verbunden sind.
8. Schutz vor EU-weiten Datenschutzbestimmungen:
Diese Personen unterliegen nicht den strengen Datenschutzbestimmungen der EU.
9. Erhalt von individuellen Rechten:
Die Möglichkeit, individuelle Rechte und Freiheiten ohne Einfluss von supranationalen Organisationen zu wahren.
10. Unabhängigkeit von NATO-Politiken:
Diese Personen sind nicht an die militärischen oder politischen Vorgaben der NATO gebunden.
11. Freiheit von WHO-Vorgaben:
Diese Personen unterliegen nicht den gesundheitspolitischen Vorgaben der WHO.
12. Erhalt der eigenen Rechtsordnung:
Die Möglichkeit, die eigene Rechtsordnung und die damit verbundenen Rechte zu wahren.
13. Wegfall von EU-weiten Reisekontrollen:
Diese Personen könnten von weniger strengen Reisekontrollen profitieren.
14. Erhalt der kulturellen Identität:
Die Möglichkeit, die eigene kulturelle Identität ohne Einfluss von supranationalen Organisationen zu bewahren.
15. Freiheit von internationalen Abkommen:
Diese Personen sind nicht an internationale Abkommen gebunden, die ihre Reisefreiheit einschränken könnten.
16. Erhalt von nationalen Rechten:
Die Möglichkeit, nationale Rechte und Freiheiten ohne Einfluss von EU-Recht zu genießen.
17. Wegfall von Verpflichtungen zur EU-Integration:
Diese Personen sind nicht verpflichtet, sich an Integrationsprozessen der EU zu beteiligen.
18. Freiheit von EU-weiten politischen Einflüssen:
Diese Personen sind nicht von politischen Entscheidungen der EU betroffen.
19. Erhalt von individuellen Reiserechten:
Die Möglichkeit, individuelle Reiserechte ohne Einschränkungen durch supranationale Organisationen zu genießen.
20. Wegfall von Verpflichtungen zur Einhaltung von EU-Normen:
Diese Personen müssen keine EU-Normen befolgen, die ihre Reisefreiheit einschränken könnten.
IV. Rechtfolgen
Die Nichtmitgliedschaft in der EU, NATO und WHO bietet Deutschen Staatsangehörigen, die nach dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 anerkannt sind, eine Vielzahl von Vorteilen, insbesondere in Bezug auf ihre Reisefreiheit und die Wahrung ihrer nationalen Souveränität. Diese Aspekte sollten bei der rechtlichen Bewertung ihrer Situation berücksichtigt werden.
> By Christoph Brender Ortsverwalter E-Mail: ov-kappel@stadt.freiburg.de <<